Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ImmoBalance GbR

Immobilienverwaltungs- und Hausmeisterleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über
Immobilienverwaltungsleistungen und Hausmeisterservice zwischen der ImmoBalance GbR (nachfolgend
„Verwalter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern
im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Erbringung von
Immobilienverwaltungsleistungen und Hausmeisterservice durch die ImmoBalance GbR.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, der Verwalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand der Leistungen ist die kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien (Mietobjekte,
einzelne Sondereigentumseinheiten, Gewerbeimmobilien und Einfamilienhäuser) sowie die Erbringung von
Hausmeisterservice.
(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung im
jeweiligen Auftrag bzw. Verwaltervertrag.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Verwalters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung des Verwalters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen wird individuell zwischen den Parteien vereinbart.
(2) Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt
per SEPA-Lastschrift oder gegen Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung und Mindestlaufzeit
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei
Monaten zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.) gekündigt werden.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsbeginn.
(4) Wird das verwaltete Objekt während der Vertragslaufzeit veräußert, ist sowohl der Auftraggeber als auch der
Verwalter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Der
Auftraggeber hat den Verwalter unverzüglich über den Verkauf zu informieren.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verwalter alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Verwaltung
erforderlichen Unterlagen, Informationen und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, den Zugang zu
den Objekten zu ermöglichen und fällige Vergütungen pünktlich zu zahlen. Veränderungen der
Eigentumsverhältnisse oder der Kontaktdaten hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Pflichten des Verwalters
Der Verwalter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und erfahrenen
Immobilienverwalters. Er führt die vereinbarten Aufgaben gewissenhaft, transparent und im Interesse des
Auftraggebers aus.
§ 8 Haftung
(1) Der Verwalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 9 Datenschutz
Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des
Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO). Eine separate Datenschutzerklärung wird dem
Auftraggeber auf Wunsch oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte
Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Verwalters in Rehden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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